Arbeitsmarkt Schweiz
Bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte kennt
die Schweiz ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten
profitieren vom Personen-Freizügigkeitsabkommen.
Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass
gut qualifizierte Fachleute zugelassen.
Personen, die während ihres Aufenthaltes in der Schweiz
arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz
aufhalten, benötigen eine Bewilligung.
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