Arbeitsmarkt Schweiz
Bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte kennt die Schweiz ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten profitieren vom Personen-Freizügigkeitsabkommen. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass gut qualifizierte Fachleute zugelassen.

Personen, die während ihres Aufenthaltes in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, benötigen eine Bewilligung.


Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedsstaaten der EU und EFTA
Ausweis B EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
Ausweis C EG/EFTA ( Niederlassungsbewilligung)
Ausweis Ci EG/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Ausweis G EG/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
Ausweis L EG/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)

Details zu den einzelnen Aufenthaltsbewilligungen



Weiterführende Links
Bundesamt für Migration: EU/EFTA-Angehörige
Bundesamt für Migration: Nicht-EU/EFTA-Angehörige
Broschüre Schweiz - EU (Integrationsbüro EDA)
Broschüre EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz (Integrationsbüro EDA)


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